Selbsttest: Ist der Lehrgang «Visagistin / Visagist mit eidg. Fachausweis» der Richtige für mich?

Eine Visagistin mit eidg. Fachausweis schminkt eine Kundin für eine Abendveranstaltung.

Testen Sie hier, ob eine beratende und manuelle Tätigkeit im Schönheitsbereich mit eidgenössischem Fachausweis zu Ihnen passt und ob ein Vorbereitungslehrgang zur eidg. Berufsprüfung «Visagistin mit eidg. Fachausweis / Visagist mit eidg.Fachausweis» für Sie der richtige Weg ist.

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Wie sieht der Berufsalltag von Visagistin / Visagist mit eidg. Fachausweis aus?

Visagistinnen und Visagisten arbeiten in Kosmetik- und Beauty-Studios, bei Zeitschriften, Film, Fernsehen und Theatern oder für Modeschauen, Messen oder in Kaufhäusern, Coiffeursalons und Parfümerien. Sie schminken Ihre Kundinnen und Kunden und verschönern oder verändern deren Gesichter je nach gewünschtem Effekt. Als Erstes beurteilen sie den Hauttyp und den Zustand der Haut und klären die Wünsche und Bedürfnisse der Kundin / des Kunden ab. Sie zeigen, was möglich ist und beraten die Kundin / den Kunden bezüglich der Vor- und Nachteile jeder Schminktechnik. Dann reinigen sie Gesicht und Dekolleté und tragen eine Grundierung auf. Dann verschönern, betonen und modellieren sie Brauen, Wimpern und Lippen, decken Narben oder Hautunreinheiten ab und tragen Lidschatten und Lippenfarben auf. Je nach Wunsch der Kundin / des Kunden beraten sie sie bezüglich geeigneter Schminktechniken und Produkte. Einzelne Visagist/innen feilen und lackieren auch Fingernägel und modellieren eine passende Frisur. Für Spezialaufträge verwenden sie auch Perücken, künstliche Gesichtsteile Bärte oder Kunsthaar.

Neben der Beratung und Betreuung von Kundinnen und Kunden gehören auch administrative Aufgaben, Terminplanung, Kalkulation und Marketing zu den Tätigkeitsbereichen von Visagistinnen und Visagisten mit eidg. Fachausweis.

Hinweis: Die Aufteilung der Aufgaben sowie deren Gewichtung und Häufigkeit kann je nach Stellenprofil und Art des Aufgabenbereichs sowie Unternehmen variieren. 

Frage 1:

Entsprechen die beschriebenen Tätigkeiten Ihren Vorstellungen? Möchten Sie als Visgaistin / Visagist mit eidg. Fachausweis arbeiten?

Zielgruppe und Fähigkeiten: Für wen eignet sich die Berufsprüfung (BP) zur Visagistin / zum Visagist mit eidg. Fachausweis? Welche Eigenschaften und Fähigkeiten werden verlangt?

Der Lehrgang und die Berufsprüfung «Visagistin mit eidg. Fachausweis / Visagist mit eidg. Fachausweis» eignen sich für

  • Gelernte Kosmetikerinnen / Kosmetiker, Coiffeure / Coiffeusen
  • Personen, die im Bereich Mode und Fotografie oder in Drogerien / Parfümerien arbeiten und sich weiterbilden möchten
  • Personen, die sich auf die eidgenössische Berufsprüfung als Visagist/in mit eidg. Fachausweis vorbereiten möchten

 

Visagisten / Visagistinnen sollten über folgende persönliche Eigenschaften und Fähigkeiten verfügen:

  • Geschickte Hände
  • Kreativität
  • Exakte Arbeitsweise
  • Sinn für Farben und für aktuelle Trends
  • Einfühlungsvermögen und Teamfähigkeit
  • Kontaktfreude
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Hygienebewusstsein
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Bereitschaft für unregelmässige Arbeitszeiten
  • Bei eigener Praxis: wirtschaftliche Fähigkeiten, um ein eigenes Geschäft zu führen

Frage 2:

Gehören Sie zur Zielgruppe dieser Weiterbildung und verfügen Sie über die nötigen persönlichen Eigenschaften?

Voraussetzungen für die Zulassung zur Berufsprüfung Visagistin mit eidg. Fachausweis / Visagist mit eidg. Fachausweis (BP):

Um zur eidg. Berufsprüfung für Visagistinnen / Visagisten antreten zu können, müssen Sie gemäss der Prüfungsordnung:

  • Über ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis als Kosmetikerin EFZ / Kosmetiker EFZ und mind. 2 Jahre Berufserfahrung im Visagismus verfügen

Oder

  • Ein anderes EFZ besitzen und über mind. 3 Jahre Berufspraxis im Visagismus verfügen sowie die Grundlagenmodule (Kosmetik, Management- und Unterstützungsprozesse, Kundenberatung) erfolgreich abgeschlossen haben.

Und

  • Über die erforderlichen Modulabschlüsse bzw. Gleichwertigkeitsbestätigungen verfügen (Modul 12: Tages-, Abends- und Hochzeits-Make-up, Modul 13: Fashion, Modul 14: Medizinische / Kosmetische Camouflage und Spezialeffekte)

Ob Sie zur Berufsprüfung zugelassen sind, erfahren Sie mindestens 12 Wochen vor Prüfungsbeginn mit einem schriftlichen Bescheid inkl. Begründung und Rechtsmittelbelehrung im Falle einer Ablehnung.

Hinweis: Die Voraussetzungen wie beispielsweise die Berufserfahrung müssen erst zum Zeitpunkt der eidg. Abschlussprüfung/Prüfungsanmeldung erfüllt sein. Vielleicht sind manche Schulen bereit, Sie auch zu einem Vorbereitungskurs auf die Berufsprüfung zur Visagistin / zum Visagisten zuzulassen, wenn Sie die Kriterien für die Zulassung zur eidg. Prüfung (noch) nicht erfüllen. Sie müssen dann dafür sorgen, dass Sie die nötigen Voraussetzungen zum Zeitpunkt der Prüfung bzw. Prüfungsanmeldung erfüllen (die Verantwortung liegt bei Ihnen).  

 

Frage 3:

Erfüllen Sie die Voraussetzungen für die Zulassung?

Lernstoff und Inhalte der Weiterbildung

Der Lernstoff bzw. die Inhalte der Vorbereitungskurse auf die eidgenössische Berufsprüfung zur Visagistin mit eidg. Fachausweis / zum Visagisten mit eidg. Fachausweis richten sich nach den Vorgaben der Trägerschaft der Berufsprüfung, dem Visagisten Verband der Schweiz (VVdS).

Die zu vermittelnden Lerninhalte für Visagistinnen und Visagisten sind in folgende Module aufgeteilt:

  • Modul 1: Kosmetik (Behandlungsbedürfnisse anhand einer Anamnese einschätzen, Haut- und Nagelbeurteilung, Behandlungsplan, Grundlagenkenntnisse der Farb- und Formenlehre, Wissen und Einhaltung der Hygiene- und Umweltvorschriften)
  • Modul 2: Management- und Unterstützungsprozesse (Markt-, Umwelt und Kundenorientierung, ökonomischer und ökologischer Umgang mit Verbrauchsmaterialien, Kalkulationsgrundlagen, Begründung der Produktpreise, Entgegennahme der Warenanlieferung, Kontrolle und Bearbeitung dieser, sorgfältiger Umgang mit Materialien, Geräten und Apparaturen, Finanz- und Rechnungswesen)
  • Modul 3: Kundenberatung (Bewusste Kommunikation unter Berücksichtigung verbaler und nonverbaler Kommunikationstechniken, Führen von Beratungs-, Verkaufs- oder Behandlungsgesprächen, Beziehungsaufbau)
  • Modul 12: Tages-, Abend- und Hochzeits-Make-up (selbständiges Ausführen der Arbeitsschritte: Analyse des Hautbildes der Kundin / des Kunden, Produktauswahl, Wahl des Make-ups nach Anlass, feilen und lackieren der Nägel, Informieren der Kundin / des Kunden über die verwendeten Produkte und deren Anwendung)
  • Modul 13: Fashion (Schminken von verschiedenen Personen und Model für Fotoshootings und Modeschauen, Frisieren der Haare gemäss Vorgaben)
  • Modul 14: Medizinische / Kosmetische Camouflage und Spezialeffekte (situativ korrekter Einsatz von medizinischer/kosmetischer Camouflage, mit Hilfe von Glatzen, Gummiteilen, Perücken und Haarteilen werden Kunden in eine andere Person, Tier oder eine märchenhafte Gestalt verwandelt)

Frage 4:

Interessieren Sie diese Inhalte, möchten Sie diese Kenntnisse erwerben?

Kosten und Finanzierung der Weiterbildung

Die Kosten unterscheiden sich je nach Anbieter. Generell muss für die 4-semestrige Visagistin Ausbildung, Weiterbildung, die berufsbegleitend konzipiert ist, mit folgenden Kosten gerechnet werden:

  • Lehrgangsgebühren: zwischen CHF 8'000.– und CHF 14'000.– Davon bekommen Sie nach der Prüfung vom Bund auf Antrag (unabhängig vom Resultat) rund 50% zurück.*
  • Prüfungsgebühren: In Abklärung. (Stand April 2023) Die Prüfungsgebühr wird von der Trägerschaft dieser Berufsprüfung / dieses Lehrganges festgelegt. Sie wird von der Kandidatin / dem Kandidaten nach bestätigter Zulassung entrichtet.
  • Extrakosten: An manchen Schulen sind die Kosten für zum Beispiel Lehrmittel, Schulungsunterlagen und Simulationsprüfungen nicht in den Lehrgangsgebühren enthalten. Informieren Sie sich bitte direkt beim Anbieter Ihrer Wahl, mit welchen Zusatzkosten Sie rechnen müssen.

*Seit dem 1.1.2018 werden die Vorbereitungskurse auf eidgenössische Berufsprüfungen (BP) und höhere Fachprüfungen (HFP) vom Bund finanziell unterstützt. Absolvierende dieser Lehrgänge können deshalb nach Ablegen der eidgenössischen Prüfung bis zu 50% (max. CHF 9'500.- bei BP, max. 10'500 bei HFP) der bezahlten Kurskosten zurückerstattet bekommen. In Härtefällen werden die Bundesbeiträge ausnahmsweise auch im Voraus ausbezahlt.

Frage 5:

Sind Sie in der Lage, ca. CHF 8'000 – CHF 14'000 für Kursgebühren (zuzüglich Prüfungsgebühr für eidg. Prüfung) vorzufinanzieren?

Studiendauer, Unterrichtszeiten /-format und Lernaufwand

  • Dauer: Die Visagistin Ausbildung, Weiterbildung ist modular aufgebaut und dauert 4 Semester. Sie wird berufsbegleitend absolviert.
  • Unterrichtszeiten: Die Unterrichtszeiten variieren je nach Anbieter. In der Regel finden die Lektionen an zwei Abenden pro Woche oder ganztags an einem Wochentag und/oder Samstag statt.
  • Unterrichtsformat: Viele Schulen bieten mittlerweile einen Mix aus Präsenz- und Onlineveranstaltung (Online-, Hybrid-Unterricht, Blended Learning) sowie Selbststudium an.
  • Dank dem berufsbegleitenden Konzept der Weiterbildung können Sie den Lernstoff gleich in der Praxis anwenden und vertiefen. Trotzdem sollten Sie für die Vor- und Nachbereitung des Unterrichts und die Selbstlernzeit genügend Zeit einrechnen – wie viel, hängt von Ihrem Vorwissen, Arbeitsstil und Lerntempo ab. Wir empfehlen, vorsichtshalber mindestens 4–6 Stunden pro Woche einzurechnen.

Hinweis: Manche Schulen bieten sog. «Schnupperlektionen» an. Sie haben so die Möglichkeit einen Einblick in den Unterricht sowie Lernatmosphäre zu erhalten. Wichtige Aspekte auf dem Weg zum erfolgreichen Abschluss. Kontaktieren Sie für eine Schnupperlektion am besten die Schule Ihrer Wahl gleich direkt.

Frage 6:

Können Sie die Zeit für den Unterricht und das Selbststudium aufbringen?

Abschluss, Diplom und Titel

Die Berufsprüfung zur Visagistin mit eidg. Fachausweis / zum Visagisten mit eidg. Fachausweis findet jährlich statt, sofern mindestens 3 Kandidatinnen und Kandidaten für das Praxisgebiet Visagismus die Zulassungsbedingungen erfüllen, ansonsten alle zwei Jahre. Sie kann in Deutsch, Französisch oder Italienisch abgelegt werden.

Die Kandidaten und Kandidatinnen werden mind. 8 Wochen vor Prüfungsbeginn aufgeboten. Im Aufgebot enthalten sind dabei das Prüfungsprogramm (mit Angaben zu Ort und Zeitpunkt der Prüfung) sowie das Verzeichnis der Experten/-innen.

Die Berufsprüfung besteht aus drei Prüfungsteilen:

1) Fallstudie (schriftlich, 120 Minuten)

Dieser Prüfungsteil besteht aus einer schriftlichen Prüfung, die sich aus den Inhalten des Moduls 2 «Management- und Unterstützungsprozesse» zusammensetzt.

2) Kundenberatung (mündlich, 90 Minuten)

In der mündlichen Prüfung werden die Kompetenzen aus dem Modul 3 Kundenberatung geprüft. Dabei werden zwei verschiedene handlungsorientierte Prüfungsmethoden eingesetzt: Rollenspiele (Dauer 60 Minuten) und Critical Incidents (Dauer 30 Minuten)

3) Arbeitsprobe mit Reflexion und Fachgespräch (mündlich, 180 Minuten)

In diesem Prüfungsteil werden die Module 1 «Kosmetik», 12 «Tages-, Abend-, und Hochzeits-Make-up, 13 «Fashion» und 14 «Medizinische/Kosmetische Camouflage und Spezialeffekte» geprüft. Auf der Grundlage von Kriterien, welche den Kandidaten und Kandidatinnen vorgängig zugestellt wurde, bringen sie ein Modell mit an die Prüfung. Es wird dann im Rahmen der Arbeitsprobe am Modell gearbeitet. Dieser Prüfungsteil läuft folgendermassen ab:

  • Haut-/Nagelbeurteilung sowie Erstellen eines Behandlungsplanes (Dauer 60 Minuten)
  • Praktische Behandlung / Arbeitsprobe (Dauer 90 Minuten)
  • Fachgespräch und Reflexion über das Vorgehen (Dauer 30 Minuten)

 

Diplom und Titel

Absolventinnen und Absolventen der Berufsprüfung erhalten einen eidgenössischen Fachausweis und sind berechtigt den eidg. anerkannten sowie geschützten Titel «Visagistin mit eidgenössischen Fachausweis / Visagist mit eidgenössischem Fachausweis» zu führen.

  • Auf Französisch: «Maquilleuse professionnelle avec brevet fédéral / Maquilleur professionnel avec brevet fédéral»
  • Auf Italienisch: «Truccatrice con attestator professionale federale / Truccatore con attestator professionale federale»
  • Auf Englisch: «Make-up-Artist, Federal Diploma of Higher Education» (Achtung: Kein geschützter Titel nur eine Empfehlung)

Frage 7:

Trauen Sie sich zu, die Berufsprüfung zum eidgenössischen Fachausweis zu bestehen?

Haben Sie sich bereits entschieden?
Oder möchten Sie mehr wissen?

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