Ausbildung-Weiterbildung.ch: Der Sozialversicherungs-Experte / Sozialversicherungs-Expertin - Ratgeber für Interessenten und Studenten
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Sozialversicherungs-Experte / Sozialversicherungs-Expertin mit eidg. Diplom
Tätigkeiten
Die Dipl. Sozialversicherungs-Expertin / der Dipl. Sozialversicherungs-Experte verfügt über ein umfassendes Wissen aller Sozialversicherungszweige sowie über vertiefte Kenntnisse in einem Hauptzweig der Sozialversicherung. Die Dipl. Sozialversicherungs-Expertin / der Dipl. Sozialversicherungs-Experte hat Kenntnisse in Koordinations- und aktuellen Fragen des Sozialversicherungswesens sowie über die Grundzüge des Verfassungsrechts. Als qualifizierte kann die Sozialversicherungs-Expertin / der Dipl. Sozialversicherungs-Experte fundierte Auskünfte über die gesamte Sozialversicherung erteilen und komplexe Zuammenhänge aufzeigen. Daraus können sie die sich entwickelnden Pespektiven ausschöpfen. die Dipl. Sozialversicherungs-Expertin / der Dipl. Sozialversicherungs-Experte ist durch die Ausbildung umfassend über die Geschichte und Struktur sowie die volkswirtschaftlichen Aspekte der sozialen Sicherheit im Bild. Dies beinhaltet die folgenden Versicherungsbereiche: Alters- und Hinterlassenen-Versicherung AHV, Invalidenversicherung IV, Obligatorische Unfallversicherung UV, Soziale Krankenversicherung KV, Militärversicherung MV, Arbeitslosen- und Insolvenzentschädigung ALV, Berufliche Vorsorge BV, Ergänzungsleistungen EL und Sozialhilfe.
In allen erwähnten Gebieten kennt die Dipl. Sozialversicherungs-Expertin / der Dipl. Sozialversicherungs-Experte sämtliche rechtlichen Grundlagen. Die Dipl. Sozialversicherungs-Expertin / der Dipl. Sozialversicherungs-Experte weiss, welcher Personenkreis leistungsberechtigt ist, und sie/er kennt alle Aspekte des Beitragswesens sowie der versicherten Risiken. Zudem verfügt die Dipl. Sozialversicherungs-Expertin / der Dipl. Sozialversicherungs-Experte über eine breite Erfahrung, welche Leistungsarten und -ansprüche in den verschiedenen Versicherungszweigen anzuwenden und welche Besonderheiten zu berücksichtigen sind. Das Finanzierungssystem und das Ermitteln der entsprechenden Finanzierungsquellen gehören ebenso in ihr Fachgebiet. Zu diesem Zweck arbeitet die Dipl. Sozialversicherungs-Expertin / der Dipl. Sozialversicherungs-Experte auch mit anderen Leistungsträgern zusammen. Dies setzt eine gute Verhandlungstaktik voraus, damit die Leistungen zur Zufriedenheit aller Beteiligten ausfallen - beispielsweise beim Festsetzen der Rentenansprüche, bei der Leistungspflicht für ein Verkehrsunfallopfer, bei Taggeldern, bei Entschädigungen im Zusammenhang mit Berufsunfällen oder Berufskrankheiten usw.
Diese tägliche Auseinandersetzung mit Gesetzen und Bestimmungen erfordert bei der Dipl. Sozialversicherungs-Expertin / dem Dipl. Sozialversicherungs-Experte ein hohes Mass an Verantwortungsgefühl. Vielfach sind auch aufwendige Recherchen mit dem Arbeitgeber, der Kranken- oder Pensionskasse resp. der Suva notwendig.
Anforderungen
Zulassung zur höheren Fachprüfung: Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
Abschluss der Berufsprüfung als Sozialversicherungs-Fachmann/-frau und anschliessend mindestens 2 Jahre Berufspraxis - Eingabe einer Projektarbeit gemäss Wegleitung
Abschluss
Die bestandene höhere Fachprüfung gibt Anrecht auf den eidg. anerkannten Titel "Dipl. Sozialversicherungs-Experte/Expertin"
Berufsverhältnisse
Als ausgewiesene Spezialisten und Führungskräfte im Bereich Sozialversicherung arbeitet die Dipl. Sozialversicherungs-Expertin / der Dipl. Sozialversicherungs-Experte in der oberen Kaderstufe in Sozialdiensten aller Art, den öffentlichen Verwaltungen und der Privatwirtschaft, in Versicherungen, bei Ausgleichskassen oder im Personalwesen usw.
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