Sicherheitsexperte / Sicherheitsexpertin
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Sicherheitsexperte / Sicherheitsexpertin - Sicherheitsfachleute in Institutionen des Sozial- und Gesundheitswesens

Sicherheitsexperte in Institutionen des Gesundheits- und Sozialwesens mit Berufsprüfung kann jeder werden, welcher eine berufliche Grundbildung in den Bereichen Handel, Industrie, Bau o.ä. absolviert hat, während drei Jahren Berufserfahrung gesammelt hat und davon zwei Jahre mit diversen Aufgaben im Bereich der Sicherheit in Institutionen des Gesundheits- und Sozialwesens beauftragt war. Es ist ebenfalls möglich diese Berufsprüfung anzutreten, wenn Sie eine andere Grundbildung abgeschlossen haben, vorausgesetzt Sie können vier Jahre Berufserfahrung mit Sicherheitsaufgaben in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens vorweisen.

 

Entspricht Ihr Lebenslauf den obigen Voraussetzungen? Möchten Sie endlich einen eidgenössischen Fachausweis im Bereich der Sicherheit vorweisen können? Dann ist die Ausbildung als Sicherheitsspezialist/in in Institutionen des Gesundheits- und Sozialwesens (BP) sicherlich eine interessante und lohnende Option für Sie!

 

Sicherheitsexperten mit oben genanntem Abschluss gelten als Spezialisten rund um die Sicherheit in Heimen, Spitälern, Kliniken, Sanatorien etc. Sie erstellen eigenständig Risikoanalysen und arbeiten daraus Sicherheitskonzepte aus. Sie entscheiden sich für die passenden Schutzvorkehrungen und sorgen für deren Ausführung und Kontrolle. Sie tragen die Verantwortung für ein funktionierendes und sicheres Brandschutzkonzept, checken die obligatorischen baulichen und technischen Sicherheitsvorkehrungen und gelten als Kontaktperson zwischen Institution und Feuerwehr.

 

Ebenfalls sind diese Experten für die Schulung der Mitarbeiter/innen verantwortlich. Den Transport, die Lagerung wie auch die Entsorgung von kritischen Produkten wie z.B. Spritzen, Betäubungsmittel, Medikamente, radioaktives Material etc. fällt ebenfalls in den Verantwortungsbereich der Sicherheitsspezialisten.

 

Hegen Sie Interesse, den Kurs zur Vorbereitung für die Berufsprüfung zu absolvieren? Weiterführende Infos wie auch Kontakte zu renommierten Schulen finden Sie unter Ausbildung-Weiterbildung.ch - dem grössten Schweizer Bildungsportal.


Fragen und Antworten

Wer sich als Sicherheitsspezialist oder Sicherheitsspezialistin bezeichnet, der verfügt über einen eidgenössischen Fachausweis, den er oder sie nach erfolgreichem Bestehen der Berufsprüfung (BP) zum Sicherheitsspezialist / zur Sicherheitsspezialistin in Institutionen des gesundheits- und Sozialwesens verliehen bekommen hat. Früher lief diese Berufsbezeichnung unter dem Titel „Sicherheitsfachmann / Sicherheitsfachfrau“. Als Sicherheitsexperte oder Sicherheitsexpertin können Sie sich auch ohne bestandene BP bezeichnen, denn diese sagt nichts über Ihre Ausbildung oder Weiterbildung aus.
Für einen Certificate of Advanced Studies (CAS) Nachdiplomstudiengang benötigen Sie in der Regel einen Hochschulabschluss oder eine vergleichbare Ausbildung und Weiterbildung sowie einige Jahre Berufserfahrung. Sollten Sie keinen Hochschulabschluss besitzen, so können Sie dies mit entsprechenden qualifizierten Berufsjahren als Sicherheitsexperte, im Risk Management, der Informationssicherheit, dem Personenschutz oder einer anderen Sparte des Sicherheitsmanagements kompensieren. Die genauen Zulassungsbedingungen für einen CAS in Information Security variieren jedoch je nach Hochschule und Lehrgang, so dass Sie sinnvollerweise die exakten Zulassungsvoraussetzungen direkt bei den einzelnen Anbietern erfragen sollten. Dies können Sie am einfachsten über unser Kontaktformular tun, welches schnell und unkompliziert direkt an die passenden Ansprechpartner der jeweiligen Schulen versandt wird, welche Ihre Anfrage schnellstmöglich und unverbindlich bearbeiten. 
Der Begriff „Sicherheitsexperte“ oder „Sicherheitsexpertin“ ist keine genau definierter Berufsbezeichnung, so dass Sie keine spezielle Ausbildung oder Weiterbildung benötigen, um sich als ein/e solche/r bezeichnen zu können. Anders sieht dies mit dem Titel „Sicherheitsspezialist/in“ aus, welcher nicht ohne bestandene Berufsprüfung (BP) getragen werden darf. Doch auch als Experte sollten Sie sich nur dann bezeichnen, wenn Sie auch tatsächlich ein solcher sind, andernfalls werden Sie schnell feststellen, dass vorgetäuschtes Know-how keinen langfristigen Erfolg bringen können. Starten Sie darum am besten entweder mit einem Zertifikatskurs im betreffenden Fachgebiet oder einer höheren Weiterbildung, falls Sie bereits in der Sicherheit / Security / IT-Security etc. beschäftigt sind.

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Stefan Schmidlin, Bildungsberatung, Content-Team Modula AG

Quellen

Website des Schweizerischen Sekretariats für Bildung, Forschung und Innovation SBFI , Website www.berufsberatung.ch (offizielles schweizerisches Informationsportal der Studien-, Berufs- und Laufbahnberatung) sowie Websites und anderweitige Informationen der Berufsverbände und Bildungsanbieter.


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