Lehrgangsbeschreibung «Personalassistent/in, Sachbearbeiter/in Personalwesen mit Zertifikat»

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Zielgruppe:

Dieser Lehrgang richtet sich an Personen, die in den Personalbereich einsteigen oder nach einer Pause wiedereinsteigen möchten sowie an Mitarbeiter/innen im Personalbereich, die sich fundierte theoretische Grundlagen erarbeiten möchten um ihre Kompetenz zu vergrössern.

Für Personen, die den eidg. Fachausweis als HR-Fachmann/-frau anstreben gehört das Zertifikat des Trägervereins HRSE zu den Zulassungsbedingungen.

Abschluss:

Schuleigenes Zertifikat «Personalassistent/in» mit Anerkennung des Trägervereins für Berufs- und Höhere Fachprüfungen in Human Resources

Dauer und Umfang:

  • Die berufsbegleitenden Lehrgänge dauern zwischen 5 und 8 Monaten und enthalten zwischen 110 und 130 Lektionen.
  • Die Kurse finden an zwei Abenden pro Woche oder an einem Abend pro Woche und einzelnen Samstagen statt.

Voraussetzungen zum Zeitpunkt der Zertifikatsprüfung (2 mal jährlich):

  • Lehrabschluss mit eidg. Fähigkeitszeugnis EFZ oder Maturität
  • und mind. zwei Jahre allgemeine Berufserfahrung

Oder

  • Ohne EFZ oder Maturität werden 4 Jahre allgemeiner Berufserfahrung verlangt

Vermittelte Kompetenzen:

Der Lehrgang befähigt die Teilnehmenden, die Personaladministration von kleinen oder mittleren Unternehmen oder von Abteilungen der öffentlichen Verwaltung selbständig zu führen oder in Grossbetrieben die Funktion eines Personalassistenten, einer Personalassistentin wahrzunehmen und die Personalverantwortlichen zu entlasten

Themenschwerpunkte:

  • Arbeitsrechtliche Grundlagen
  • Grundlagen des Human Resources Management
  • Interne Kommunikation
  • Lohnadministration / Gehaltswesen
  • Personaladministration
  • Personalausbildung
  • Selbstmanagement

Kosten:

  • Lehrgangsgebühren: Je nach Anbieter und Kursdauer Fr. 1´750.- bis Fr. 3´500.-
  • Lehrmittel, Schulungsunterlagen und interne Prüfungen: ca. Fr. 400.-
  • Gebühr für die Zertifikatsprüfung HRSE: Fr. 440.-

Seit 1.1.2018 werden die Vorbereitungskurse auf eidgenössische Berufsprüfungen vom Bund finanziell unterstützt. Wer sich nach Abschluss dieses Lehrgangs bis zur eidg. Berufsprüfung als HR-Fachmann/-frau weiterbildet, kann deshalb nach Ablegen der eidgenössischen Prüfung bis zu 50% der bezahlten Kurskosten zurückerstattet bekommen.

In Härtefällen werden die Bundesbeiträge ausnahmsweise auch im Voraus ausbezahlt. Weitere Informationen dazu sind auf www.sbfi.admin.ch zu finden.

Folge-Weiterbildungen im Anschluss an den Lehrgang «Sachbearbeiter/in Personal, Personalassistent/in»:

Die Zertifikatsprüfung des Trägervereins für Berufs- und Höhere Fachprüfungen in Human Resources gehört zu den Zulassungsbedingungen für die

  • Berufsprüfung «HR-Fachmann/-frau mit eidg. Fachausweis»

Weitere Fortbildungsmöglichkeiten gibt es als fachspezifische Kurse und Weiterbildungen in Personalwesen und Personaladministration

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