10 Vorteile des Abschlusses „Prozessfachmann/-frau (BP)“

Mit diesem eidgenössischen Abschluss verfügen Sie über das Wissen und die Fähigkeiten, um Arbeitsprozesse in jedem betrieblichen Umfeld selbständig zu gestalten, zu analysieren und zu optimieren.

Zusammenfassung der wichtigsten Vorteile der Berufsprüfung Prozessfachmann/-frau mit eidg. Fachausweis:

  1. Die Zulassung ist mit einem Lehrabschluss jeder Richtung (oder einer Matura) und entsprechender Berufserfahrung möglich
  2. Die Lehrgänge sind berufsbegleitend konzipiert; der Unterricht findet wahlweise an Abenden, am Wochenende oder an einem Wochentag statt
  3. Der Abschluss ist eidgenössisch anerkannt und führt zum geschützten Titel „Prozessfachmann/-frau (BP) mit eidg. Fachausweis“.
  4. Es gibt in den meisten Regionen mehrere Anbieter von Vorbereitungslehrgängen
  5. Der Lehrgang bereitet Sie effizient auf die eidgenössische Berufsprüfung vor.
  6. Die Zulassung zur Berufsprüfung „Prozessfachmann/-frau (BP)“ ist auch ohne einen eidg. Lehrabschluss möglich, wenn eine Berufserfahrung von mind. 8 Jahren nachgewiesen werden kann, zwei davon im Aufgabenbereich der Prozessfachleute
  7. Einige Schulen bieten ein modularisiertes Ausbildungskonzept, das die nahtlose Weiterführung des Lehrgangs bis zum Abschluss als dipl. Techniker/in Unternehmensprozesse ermöglicht
  8. Seit 1.1.2018 werden die Vorbereitungskurse auf eidgenössische Berufsprüfungen vom Bund finanziell unterstützt. Absolvierende dieser Lehrgänge können deshalb nach Ablegen der eidgenössischen Prüfung bis zu 50% der bezahlten Kurskosten zurückerstattet bekommen.
  9. Der Abschluss bietet Weiterbildungsmöglichkeiten bis zum eidg. dipl. Logistikleiter/in, oder Instandhaltungsleiter/in
  10. Die Lehrkräfte sind ausgewiesene Experten/-innen, verfügen über viel praktische Erfahrung und können Ihnen individuelle Tipps geben.

Übersicht Schulen „Prozessfachmann / Prozessfachfrau (BP)“