Selbsttest: Ist der Studiengang «Flugverkehrsleiter HF/Flugverkehrsleiterin HF» der Richtige für mich?

Ein Flugverkehrsleiter HF kontrolliert die Bewegungen in der Luft.

Sie möchten sich gerne zum Flugverkehrsleiter / zur Flugverkehrsleiterin ausbilden, möchten aber sichergehen, dass die Tätigkeit von Flugverkehrsleiter/innen bzw. Ausbildung wirklich zu Ihnen passt? Dann machen Sie jetzt schnell und einfach unseren kostenlosen sowie unverbindlichen Selbsttest.

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Wie sieht der Berufsalltag von Flugverkehrsleiter / Flugverkehrsleiterinnen mit einem HF- Diplom aus?

Allgemeine Tätigkeitsbeschreibung:

Der hier beschriebene Studiengang «Flugverkehrsleiter HF / Flugverkehrsleiterin HF» ist die Ausbildung, mit der künftige Fluglotsen auf die Arbeit im Tower oder in der Luftraumüberwachung vorbereitet werden.

Flugverkehrsleiter/Flugverkehrsleiterinnen sorgen dafür, dass jedes Flugzeug in ihrem Zuständigkeitssektor den vorgeschriebenen Mindestabstand zum nächsten Flugzeug einhält. Dazu erteilen sie den Piloten Anweisungen bezüglich Flughöhe, Geschwindigkeit und Kurs und überprüfen, dass die Anweisungen ausgeführt werden. Vom Kontrollturm aus leiten sie die Rollmanöver, Starts und Landungen der Flugzeuge. Dazu gehört auch das Überwachen und Begleiten der Kleinflugzeuge und Helikopter, die nach Sichtflugregeln fliegen und in den Instrumentenflugverkehr rund um den Flugplatz integriert werden müssen. Im Approach Control Dienst leiten sie die Flugzeuge in der Steigflugphase zu den Luftstrassen im oberen Luftraum und die anfliegenden Flugzeuge, die die Luftstrassen verlassen, zum Flughafen hinunter. Bei zu dichtem Verkehrsaufkommen können sie Flugzeuge in Warteschleifen dirigieren. Mit einem Dienst im Area Control Center überwachen die Flugverkehrsleiter/Flugverkehrsleiterinnen die Flugbewegungen im Luftraum über der Schweiz und dem angrenzenden Ausland. Und mit einer Zusatzausbildung können sie für die Schweizer Luftwaffe arbeiten und den militärischen Luftverkehr überwachen.

 

Arbeitsfelder und Aufgaben:

Jedes der folgenden Arbeitsfelder gilt als Spezialisierung, für die eine Lizenz des Bundesamtes für Luftfahrt BAZL notwendig ist. Der Flugverkehrsleiter / die Flugverkehrsleiterin kann im Betrieb je nach Spezialisierung und entsprechender Lizenz in einem oder mehreren Arbeitsfeldern eingesetzt werden.

Im Tower
  • Überwachen der Rollmanöver, Starts und Landungen am Flughafen
  • Überwachen des Luftverkehrs in der Kontrollzone mit einem Radius von etwa 20 km um den Flughafen
  • Überwachen und Leiten der an- und abfliegenden Kleinflugzeuge und Helikopter am Flughafen
Im An-/Abflugdienst (Approach)
  • Überwachen der ankommenden und abfliegenden Flugzeuge, innerhalb eines Radius von 60 km um den Flughafen
  • Leiten der aufsteigenden und absinkenden Flugbewegungen
  • Flugzeuge, die auf die Landung warten, falls notwendig in Warteschleifen (holdings) dirigieren
In Area Control Centern
  • Kontrolle des Luftraums über der Schweiz und Teilen des angrenzenden Auslands
  • Überwachung und Organisation des Flugverkehrs in der Höhe von 2.1 km bis 20 km
  • Dieser Dienst muss rund um die Uhr aufrecht erhalten bleiben
In der militärischen Einsatzzentrale
  • Tactical Fighter Controllers (TFCs) sind zivile Luftverkehrsleiter/innen, die den militärischen Luftverkehr und taktische Missionen überwachen und leiten

Hinweis: Die Aufteilung der Aufgaben (Gewichtung und Häufigkeit) kann je nach Aufgabenprofil/Stellenprofil bzw. Funktion und Unternehmen variieren.)

Frage 1:

Entsprechen die beschriebenen Tätigkeiten Ihren Vorstellungen? Möchten Sie als Flugverkehrsleiter HF / Flugverkehrsleiterin HF arbeiten?

Zielgruppe und Fähigkeiten: Für wen eignet sich die Flugverkehrsleiter Ausbildung? Welche Eigenschaften und Fähigkeiten werden verlangt?

Eine Flugverkehrsleiter Ausbildung eignet sich für folgende Personengruppen:

  • Junge Berufsleute (zwischen 18 Jahren und 28 Jahren) in luftfahrtbezogenen oder anderen Berufen, die eine neue Herausforderung suchen
  • Maturanden, die sich für eine attraktive und sich ständig weiterentwickelnde Branche interessieren

 

Flugverkehrsleiter HF / Flugverkehrsleiterinnen HF sollten über die folgenden persönlichen Eigenschaften und Fähigkeiten verfügen:

  • Fähigkeit für Multitasking
  • Hohes Verantwortungsbewusstsein
  • Akribische Arbeitsweise
  • Zuverlässig
  • Belastbar und Stressresistent
  • Logisches Denken
  • Räumliches Vorstellungsvermögen
  • Technisches Verständnis
  • Gute Kommunikationsfähigkeit
  • Teamfähigkeit
  • Flexibel (unregelmässige Arbeitszeiten)

Frage 2:

Gehören Sie zu einer der Zielgruppen dieser Weiterbildung und verfügen Sie über die nötigen persönlichen Eigenschaften?

Voraussetzungen für die Zulassung zur Flugverkehrsleiter Ausbildung an einer Höheren Fachschule

Über das Zulassungsverfahren für die Flugverkehrsleiter Ausbildung entscheiden die Höheren Fachschulen eigenständig.* Das Verfahren ist in den Studienreglementen der jeweiligen HF ersichtlich.

In der Regel ist mit folgenden Zulassungsbedingungen zu rechnen, um eine Ausbildung an einer Höheren Fachschule zum Flugverkehrsleiter / Flugverkehrsleiterin beginnen zu können:

  • Eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder gymnasiale Matura oder andere Abschluss auf Sekundarstufe II

Und

  • Bestehen des Eignungstests von Skyguide (diese besteht aus mehreren umfassenden Leistungstests (u.a. Konzentrationsvermögen, Wahrnehmung, Englischkenntnisse) und Screenings (u.a. CV, Verhalten, Persönlichkeit, Psychomotorik)

Und

  • Bestandende medizinische Erstuntersuchung in einem flugmedizinischen Zentrum (Medical Class 3)

 

Ausserdem:

  • Alter zwischen 18 und 28 Jahren bei Beginn der Ausbildung
  • Schweizer Staatsbürgerschaft (für militärische Ausbildung zwingend!) / Bürger/in EU-28/EFTA-Staaten oder Niederlassungsbewilligung C
  • Sprachkenntnisse in Deutsch, Französisch oder Italienisch auf mind. Niveau C1
  • Englischkenntnisse auf Niveau B2

 

Hinweis:

Zugelassene Studenten und Studentinnen können bereits erbrachte Bildungsleistungen anrechnen lassen. Auskunft hierzu erteilt die Skyguide Academy

 

* Die Bildungsgänge der Höheren Fachschulen (HF) richten sich nach Rahmenlehrplänen, die von Bildungsanbietern und Branchenverbänden gemeinsam erarbeitet und vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) genehmigt wurden. Wenn sich die Höheren Fachschulen bei der detaillierten Ausgestaltung ihrer Studienangebote an bestehende Rahmenlehrpläne halten, sind ihre HF-Lehrgänge eidgenössisch anerkannt und führen zu einem geschützten Titel.

Frage 3:

Erfüllen Sie die Voraussetzungen für die Zulassung?

Lernstoff und Inhalte der Weiterbildung

Beim Zusammenstellen des Lernstoffes richten sich die Höheren Fachschulen mit Flugverkehrsleiter Ausbildung grundsätzlich an den Vorgaben des entsprechenden Rahmenlehrplanes «Flugverkehrsleitung».* Trotzdem haben die Höheren Fachschulen einen gewissen Spielraum in der Ausgestaltung ihrer Studienangebote. Es kann deshalb zu unterschieden kommen, welche Lerninhalte schliesslich behandelt und wie ausgestaltet werden.

In der Regel wird auf folgende Themen eingegangen:

  • Flugzeugtechnik
  • Meteorologie
  • Aerodynamik
  • Flugsicherungstechnik
  • Luftfahrtinformationsdienst
  • Navigation
  • Luftrecht
  • Radiotelefonie
  • Simulationstraining
  • Englisch

* Die Trägerschaft für den Rahmenlehrplan «Flugverkehrsleitung» bildet die Skyguide Academy. Die Trägerschaft ist für die Erstellung des Rahmenlehrplanes verantwortlich sowie dessen periodische Überprüfung alle sieben Jahre hinsichtlich Aktualität und Qualität. Wenn nötig wird der Rahmenlehrplan einer Teil- oder Totalrevision unterzogen.

Frage 4:

Interessieren Sie diese Inhalte, möchten Sie Kenntnisse in diesen Themenbereichen erwerben?

Kosten und Finanzierung der Weiterbildung

Die Kosten werden von den jeweiligen Höheren Fachschulen eigenständig festgelegt. Nebst dem Anbieter hängt die Höhe der Kosten unter anderem auch mit dem Ausbildungsmodell und weiteren Dienstleistungen (z.B. Betreuung) ab. Generell muss für Flugverkehrsleiter Ausbildung mit folgenden Kosten gerechnet werden:

Studiengebühren und Ausbildungslohn: Kursgebühren sind für den Lehrgang «Flugverkehrsleiter HF / Flugverkehrsleiterin» keine zu bezahlen. Die Ausbildung erfolgt teilweise «on the job» und die Teilnehmenden erhalten eine Ausbildungsentschädigung. Dieser Lohn liegt bei ca. CHF 4000.– pro Monat für den ersten (Dauer: 6 Monate) und zweiten Trainingsschritt (Dauer: 6 Monate), dann ca. CHF 5000.– für den dritten Trainingsschritt (Dauer: 8-18 Monate).

Unterkunft: Studierende, die mehr als eine Stunde Arbeitsweg nach Wangen bei Dübendorf haben, wird eine kostenlose Unterkunft im Wert von CHF 850.– zur Verfügung gestellt. (Achtung: Die Anzahl dieser Unterkünfte ist beschränkt)

Frage 5:

Sind Sie in der Lage, während 2.5 Jahren zusätzliche Ausgaben und Lebenshaltungskosten, die durch die Ausbildungsentschädigungen möglicherweise nicht gedeckt sind, selber aufzubringen?

Studiendauer, Ausbildungsmodell, Anzahl Unterrichtsstunden und Lernaufwand

  • Studiendauer: Das HF-Studium zum dipl. Flugverkehrsleiter HF / zur dipl. Flugverkehrsleiterin HF dauert 2.5 Jahre.
  • Ausbildungsmodell: Die Flugverkehrsleiter Ausbildung wird ausschliesslich in Vollzeit angeboten und absolviert. Die Ausbildung besteht aus einer Mischung von theoretischem Unterricht, Übungen an Simulatoren und On-the-job Training sowie dem Schreiben einer Diplomarbeit.
    • Im ersten Ausbildungsjahr erfolgt die Grundausbildung (Basic Training und Rating Training, Total 12 Monate) am skyguide training center in Wangen bei Dübendorf mit einem Theorieblock sowie Simulationen (Tower und Radar).
    • Im zweiten Jahr (Unit Training, Dauer: 8-18 Monate) spezialisieren sich die angehenden Flugverkehrsleiter/Flugverkehrsleiterinnen und setzen die Ausbildung am zukünftigen Einsatzort fort. Sie trainieren On-the-job und am Simulator auf zivilen oder militärischen Flugplätzen, in einer Luftstrassenkontrolle oder in der militärischen Einsatzzentrale. Am Ende des Trainings erhält der/die Auszubildende die entsprechende Lizenz des BAZL für das gewählte Arbeitsfeld. Diese Lizenz wird jeweils durch Weiterbildungen und Nachprüfungen erneuert.
  • Anzahl Unterrichtsstunden: Der Lehrgang umfasst mind. 5400 Lernstunden*, welche sie auf schulische und praktische Bildungsbestandteile aufteilen. Dabei werden folgende Bildungsbestandteile unterschieden: Kontaktstudium (analoge und/oder digitale synchrone Begleitung durch Lehrpersonen), angeleitetes Selbststudium (in Auftrag gegebene Lernaufgaben), individuelles Selbststudium, Praktika (im praxisorientierten oder realen Arbeitsfeld arbeiten unter Begleitung von Fachkräften und unter Aufsicht der Bildungsanbieter) Die genaue Aufteilung der Lernstunden auf die Bildungsbestandteile sind im Rahmenlehrplan festgehalten.
  • Lernaufwand: Für die Vor- und Nachbearbeitung des Unterrichts sowie die Selbstlernzeit sollten Sie genügend Zeit einrechnen – wie viel, hängt von Ihrem Vorwissen, Arbeitsstil, Lerntempo und gewählten Ausbildungsmodell ab. Wir empfehlen, für das berufsbegleitende Modell mindestens 4–6 Stunden pro Woche einzurechnen.

* Im Rahmen von max. 10% der Gesamtlernstunden können die Bildungsanbieter inhaltliche Schwerpunkte bzw. Vertiefungen setzen. Dennoch: der geschützte Titel des Bildungsganges «dipl. Flugverkehrsleiter HF / dipl. Flugverkehrsleiterin HF» bleibt unverändert.

Frage 6:

Können Sie die Zeit für den Unterricht und das Selbststudium aufbringen?

Abschluss, Diplom und Titel

Nach jedem einzelnen Ausbildungsabschnitt müssen die Kandidaten und Kandidatinnen der Flugverkehrsleiter Ausbildung Tests absolvieren. Diese bestehen aus theoretischen und praktischen Prüfungen und das Bestehen jedes einzelnen Tests ist Voraussetzung für die Fortsetzung der Ausbildung.

Das abschliessende Qualifikationsverfahren für Flugverkehrsleiter / Flugverkehrsleiterinnen besteht aus folgenden Teilen
(Hinweis: Die Details der Umsetzung regelt die jeweilige HF in ihrem Studienreglement.)

  • Praxisorientierte Diplomarbeit: Die Diplomarbeit wird von den Kandidaten und Kandidaten zu einem der berufsfeldspezifischen Kompetenzen verfasst. Das Thema soll ausserdem einen praktischen und wirtschaftlichen Nutzen haben. Des Weiteren wird die Diplomarbeit von den Kandidierenden präsentiert und anschliessend in einem Expertengespräch verteidigt.
  • Mündliche und/oder schriftliche Prüfungen

 

Diplom und Titel

Absolventinnen und Absolventen des Studiums erhalten ein HF-Diplom und sind berechtigt den eidg. anerkannten sowie geschützten Berufstitel «Dipl. Flugverkehrsleiter HF / dipl. Flugverkehrsleiterin HF» zu führen.

  • Auf Französisch: «Contrôleur de la circulation aérienne diplômée ES / Contrôleuse de la circulation aérienne diplômée ES»
  • Auf Italienisch: «Controllore del traffico aereo dipl. SSS / Controlla del traffic aereo dipl. SSS»
  • Auf Englisch (Empfehlung, aber kein geschützter Titel!): «Advanced Federal Diploma of Higher Education in Air Traffic Control»

Frage 7:

Trauen Sie sich zu, die Höhere Fachschule zum HF-Diplom zu bestehen?