(EFA)
Eidg. Fähigkeitsausweis
Der Eidgenössische Fähigkeitsausweis wird von der kantonalen Behörde ausgestellt. Es ist ein Zeugnis für das Bestehen der Lehrabschlussprüfung oder eines gleichwertigen Qualifikationsverfahrens in einer drei- oder vierjährigen beruflichen Grundbildung. Der Eidgenössische Fähigkeitsausweis geniesst eine Anerkennung vom Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) und ist somit ein Abschluss mit nationaler Anerkennung.
Der Eidgenössische Fähigkeitsausweis wird heute mehrheitlich Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis genannt.
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