Porträt SFK - Schweizer Fachverband für Kosmetik (OdA)

SFK - Schweizer Fachverband für Kosmetik (OdA)
Bernstrasse-West 64
5034 Suhr

Standorte: Suhr

Zulassungsbedingungen

Um zum Lehrgang zugelassen zu werden, besitzen Sie entweder das EFZ als Kosmetikerin und haben mindestens zwei Jahre Berufserfahrung als Kosmetikerin (Vollzeit) zum Zeitpunkt der Abschlussprüfungen.

ODER

Sie besitzen das EFZ eines anderen Berufes (oder gleichwertiger, offiziell anerkannter Abschluss) und haben mindestens drei Jahre Berufserfahrung als Kosmetikerin (Vollzeit) zum Zeitpunkt der Abschlussprüfungen. In diesem Fall müssen Sie auch die Grundlagenmodule absolvieren, die wir vor dem eigentlichen Lehrgangsstart anbieten.

Angebot

Der nächste Lehrgang wird voraussichtlich im Spätsommer 2025 starten. Gerne können Sie sich unverbindlich auf unsere Interessentenliste setzen lassen.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Spezielles

Der Lehrgang zur Kosmetikerin FA (Berufsprüfung mit Fachausweis)

Wir vom Bund subventioniert!

Wer mit Prüfungsdatum nach dem 1. Januar 2018 eine höhere Berufsbildung (HBB) abschliesst, kann beim Bund künftig 50% der der Lehrgangskosten zurückfordern. Für eidgenössische Berufsprüfungen sind dies maximal CHF 9'500.–, für höhere Fachprüfungen maximal CHF 10'500.–. Voraussetzung dafür ist, dass die höhere Berufsbildung bis und mit der abschliessenden Berufs- oder Fachprüfung absolviert wird und dass die Kosten - statt von einer Firma - selbst getragen werden. Der Prüfungserfolg ist dabei nicht entscheidend. Für Absolvierende, welche sich die Vorfinanzierung bis zur Auszahlung der Bundesbeiträge nicht leisten können, ist unter bestimmten Voraussetzungen ein Antrag auf Auszahlung von Teilbeiträgen schon vor der eidgenössischen Prüfung möglich.