10 Vorteile Einer Berater Ausbildung Mit dem Lehrgang „Berater / Beraterin“
Die Berater Ausbildung „Berater / Beraterin“ stehen allen erwachsenen Personen mit einer abgeschlossenen Grundbildung offen; es wird keine bestimmte Vorbildung verlangt.
Zusammenfassung der wichtigsten Vorteile einer Berater Ausbildung mit dem Lehrgang «Berater / Beraterin»:
- Es gibt viele verschiedene Schulen, die Berater Ausbildungen in sehr verschiedenen Richtungen wie z.B. individualpsychologische, integrative, personenzentrierte oder körperzentrierte psychologische Beratung anbieten.
- Für den Einstieg in einen Lehrgang wird kein psychologisches oder medizinisches Vorwissen verlangt.
- Es gibt in jeder Region Schulen, die Beratungslehrgänge anbieten, so dass es möglich sein sollte, einen Anbieter in erreichbarer Nähe zu finden.
- Die Lehrgänge sind berufsbegleitend aufgebaut und es gibt verschiedene zeitliche Modelle zur Auswahl.
- Die Berater Ausbildungen sind sehr praxisorientiert und durch das laufende Üben ist es auch möglich, das Gelernte sofort im Alltag anzuwenden.
- Zwischen den Ausbildungstagen bleibt viel Zeit für das eigene Üben, Anwenden und Vertiefen.
- Parallel zur Berater Ausbildung werden in Supervisions- und Therapiestunden auch eigene Themen angeschaut, so dass die Ausbildung auch viel zur eigenen Entwicklung beiträgt.
- Unter bestimmten Bedingungen kann psychologische Beratung als Methode bei der Schweiz. Stiftung für Komplementärmedizin ASCA registriert werden und ist damit bei den Zusatzversicherungen einiger Krankenkassen anerkannt.
- Mit einem von der SGfB (Schweiz. Gesellschaft für Beratung) anerkannten Abschluss ist es möglich, auch die eidgenössische höhere Fachprüfung als «Berater / Beraterin im psychosozialen Bereich» abzulegen.
- Seit 1.1.2018 werden Vorbereitungskurse auf eidg. höhere Fachprüfungen vom Bund finanziell unterstützt. Wer im Anschluss an eine Ausbildung als Berater / Beraterin die höhere Fachprüfung «Beraterin / Berater im psychosozialen Bereich» ablegt, kann deshalb nach Ablegen der eidgenössischen Prüfung bis zu 50% der Kursgebühren zurückerhalten.
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